Regional Dialogues: 1993
Ehen zwischen orthodoxen und katholischen Christen

EN DE

Eine Handreichung

Anlass, Inhalt und Ziel

Diese Handreichung wendet sich an katholische und orthodoxe Brautleute und Ehepaare sowie an alle, die mit ihnen verbunden sind.

Die wachsende Annäherung unserer Kirchen, die sich als Schwesterkirchen verstehen, erlaubt es uns, dieses Wort gemeinsam zu verfassen. Wir sprechen damit zunächst die Glieder unserer eigenen Kirchen an, hoffen aber, dass diese Handreichung auch für andere hilfreich ist.

In unserem Jahrhundert haben große Bevölkerungsbewegungen stattgefunden. Dadurch sind viele orthodoxe Christen nach Deutschland gekommen. Gleichzeitig vergrößerte sich die Zahl der katholischen Christen aus Deutschland, die sich für kürzere oder längere Zeit in Ländern mit orthodoxer Bevölkerung aufhalten. Daraus hat sich eine deutliche Zunahme von Ehen zwischen Katholiken und Orthodoxen ergeben.

Beide Kirchen respektieren die Entscheidung ihrer Gläubigen, mit einer Partnerin bzw. einem Partner aus der jeweiligen Schwesterkirche die Ehe einzugehen.

Wir wissen, dass die Entscheidung junger Menschen für eine kirchliche Eheschließung vielfach nicht mehr selbstverständlich ist. Ehe und Familie sind in die umfassenden, tief greifenden und raschen Wandlungen von Gesellschaft und Kultur hineingezogen. Die christliche Ehe und ihr Anspruch werden von vielen als schwierig empfunden.

Die Zugehörigkeit der Braut- und Eheleute zu verschiedenen Kirchen kann eine Bereicherung sein, aber auch eine zusätzliche Belastung darstellen: Die Unterschiede der Traditionen können die Menschen tief prägen, ihre Denk- und Verhaltens-weisen – oft auch unbewusst – beeinflussen und sind nicht ohne weiteres gegenseitig zu vermitteln. Dazu kommen mögliche Verständigungsschwierigkeiten aufgrund der unterschiedlichen Muttersprache und des anderen kulturellen Hintergrundes.

Die Ehe als Sakrament / Mysterion

Nach der gemeinsamen Überlieferung unserer Kirchen ist die Ehe ein Sakrament bzw. Mysterion: Sie gründet in der Schöpfungstat Gottes. Gott selbst führt Mann und Frau zur ehelichen Gemeinschaft zusammen (vgl. Gen 2,24). Was von Anfang an in der Schöpfung Gottes grundgelegt war, hat Christus erneuert und zur Vollendung gebracht. Der Heilige Geist, der in den Eheleuten wohnt, bewirkt, erhält und belebt ihre Einheit, er wandelt Selbstsucht und Eigenwillen immer wieder zu Liebe und Verständnis füreinander. So wurzelt die Ehe in der Liebe des Dreieinigen Gottes, ist Ausdruck der göttlichen Liebe und Bild der göttlichen Dreieinigkeit.

Die Ehe ist ein heiliger Bund, der eine tiefe Beziehung zur Kirche, dem Leib Christi, hat. Der Apostel Paulus beschreibt im Epheserbrief (5,32) den Bund zwischen Mann und Frau in der Ehe als Abbild des Bundes zwischen Christus und der Kirche und nennt sie ein „großes Mysterion“. Von den Kirchenvätern wird die Ehe auch „Kirche im kleinen“ genannt. Sie ist so nicht nur die Keimzelle der menschlichen Gesellschaft, sondern auch der Kirche, und ist in ihr Heilswirken einbezogen. Deshalb dient sie der Heiligung des Menschen, der menschlichen Gesellschaft und der ganzen Schöpfung.

Dieser Glaube wird durch die uralte gemeinsame Tradition unserer Kirchen bezeugt. Ein Zeuge der altkirchlichen Überlieferung schreibt: „Gott selbst ist es, der die zwei in eins vereint hat, so dass es keine zwei mehr sind, seit der Mann die Frau geheiratet hat. Weil aber Gott der Einende ist, so wohnt Gnade in denen, die durch Gott vereint werden“ (Origenes, Kommentar zum Matthäusevangelium 14,16). Der heilige Johannes Chrysostomos empfiehlt in diesem Zusammenhang, zur Eheschließung „die Priester zu rufen und durch die Gebete und Segnungen die Einmütigkeit des Ehebundes zu festigen“ (Homilie zum Buch Genesis 48,6).

Aus dem sakramentalen Verständnis der Ehe erwächst auch ihre grundsätzliche Unauflöslichkeit, wie sie im Neuen Testament (Mt 19,6) bezeugt ist: „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“

Unterschiedliche Formen der Eheschließung

Im Traugottesdienst der katholischen Kirche erfragt der Priester in Gegenwart von Zeugen den Ehewillen der Brautleute. Dann werden die Ringe gesegnet und übergeben. Dabei erklären die Brautleute – nacheinander Bräutigam und Braut –, dass sie sich vor Gottes Angesicht als Eheleute annehmen, etwa in folgender Form:

„(Name), vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine Frau (als meinen Mann). Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens. Trag diesen Ring als Zeichen unserer Liebe und Treue: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

Darauf folgt die Segnung der Brautleute, etwa in folgender Form: Sie reichen sich die Hände, und der Priester legt seine Hand mit der Stola auf die Hände des Paares und spricht:

„Gott, der Herr, hat Sie als Mann und Frau verbunden. Er ist treu. Er wird zu Ihnen stehen und das Gute, das er begonnen hat, vollenden. Im Namen Gottes und seiner Kirche bestätige ich den Ehebund, den Sie geschlossen haben. Sie aber und alle, die zugegen sind, nehme ich zu Zeugen dieses heiligen Bundes. Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (= Aktueller Text des Trauritus)

Dieser Trauungsritus ist eingebunden in einen Wortgottesdienst mit Lesungen, Fürbitten, dem Vaterunser und Segensgebeten oder in eine Eucharistiefeier, die hier auch Brautmesse genannt wird.

In der orthodoxen Kirche ist eine ausdrückliche Befragung der Brautleute nach ihrem Ehewillen nicht üblich. Der eigentlichen Trauung geht die kirchliche Verlobung voraus; beide werden in einem Gottesdienst gefeiert. Das äußere Zeichen des Verlöbnisses ist die Segnung und der Austausch der Ringe.

Der Traugottesdienst beginnt mit drei Segensgebeten. Darin kommt der Gedanke zum Ausdruck, dass es Gott selbst ist, der durch die Kirche und ihre Diener (Bischof oder Priester) den Eheleuten seine Gnade verleiht. So wie Gott im Paradies das erste Menschenpaar gesegnet hat, so segnet er in der kirchlichen Eheschließung die Brautleute zu einem Bund des Heils. Beim dritten priesterlichen Segen legen die Brautleute die Hände ineinander.

Der Eheritus gipfelt in der Krönung von Bräutigam und Braut mit den Hochzeitskronen oder -kränzen. Deshalb heißt dieser Gottesdienst auch „Krönung“. Der Priester spricht: „Gekrönt wird der Knecht Gottes (Name) für die Magd Gottes (Name) im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.“ Dazu singt die Gemeinde: „Herr, unser Gott, mit Herrlichkeit und Ehre kröne sie.“ Nach den biblischen Lesungen und dem Fürbittgebet schreiten der Priester, die Brautleute und Trauzeugen dreimal um einen Tisch; dies ist der sogenannte „Tanz des Jesaja“. In den Trauungsriten beider Kirchen kommt in unterschiedlicher Weise das gnadenhafte Handeln Gottes in der Kirche zum Ausdruck.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Verständnis der Ehe

Im Trauungsritus der katholischen Kirche steht das gegenseitige Eheversprechen der Brautleute vor dem Priester bzw. Diakon und mindestens zwei Zeugen im Mittelpunkt: Sie schließen den Ehebund miteinander, der durch den Segen der Kirche zum Bund des Heiles wird. Man hat die Brautleute deshalb als die Spender des Ehesakramentes bezeichnet. Dabei tritt die Mitwirkung des Priesters zurück. Im Grenzfall kann die sakramentale Ehe auch ohne diese Mitwirkung zustande kommen.

In der orthodoxen Kirche, in deren Ritus der Priester als Spender des Ehesegens größeres Gewicht besitzt, kann das Ehesakrament als gnadenvermittelndes Handeln der Kirche nur durch seine Mitwirkung zustande kommen. Ein Diakon kann das Sakrament der Ehe nicht spenden.

Ungeachtet dieser Unterschiede gilt aber in beiden Kirchen, dass letztlich Gott selbst in Jesus Christus durch den Heiligen Geist die Gnade schenkt, durch die die natürliche Verbindung zwischen Mann und Frau zu einem Sakrament wird.

Beide Kirchen lehnten in der Vergangenheit aufgrund ihres Getrenntseins und in der Sorge um das Heil ihrer Gläubigen eine Ehe mit einem Partner aus der jeweils anderen Kirche ab. Wenn es aber zu einer solchen Verbindung kam, so erwarteten sie den Übertritt des anderen Partners in die eigene Kirche und forderten die Taufe und Erziehung der aus dieser Verbindung hervorgegangenen Kinder in der eigenen Kirche. Diese Einstellung hatte sich auch im Eherecht der beiden Kirchen niedergeschlagen.

In der wachsenden Gemeinschaft als Schwesterkirchen, die einen „Dialog der Liebe und Wahrheit“ führen, respektieren sie heute den Verbleib des anderen Partners in seiner Kirche und die Entscheidung beider Eltern bezüglich der Taufe und Erziehung ihrer Kinder.

In Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift und der Tradition verkünden beide Kirchen die Unauflöslichkeit der Ehe und tragen Sorge für den Schutz der ehelichen Gemeinschaft. Einen erheblichen Unterschied gibt es im Hinblick auf die Ehescheidung und das Eingehen einer zweiten bzw. dritten Ehe:

Die katholische Kirche sieht das gültige Eheband mit dem Tod eines der beiden Ehegatten aufgelöst. Danach ist eine zweite oder auch weitere Ehe erlaubt. Die Kirche verwendet dabei die gleiche liturgische Form wie bei der ersten Eheschließung. Eine zweite Eheschließung zu Lebzeiten des Ehegatten ist nicht möglich. Wenn aber erkannt wurde, dass wegen wesentlicher Mängel eine Ehe von Anfang an nicht zustande gekommen ist und dies von den zuständigen kirchlichen Ehegerichten erkannt wurde (Annullierung), ist eine Eheschließung möglich.

Die orthodoxe Kirche ist der Überzeugung, dass die Ehe auch über den Tod eines der Ehegatten hinaus fortdauert. In der Praxis ist jedoch eine zweite oder dritte Eheschließung als Zugeständnis der Kirche an die Schwäche des Menschen möglich. Eine solche Eheschließung erfolgt deshalb nach einem einfacheren Trauungsritus, der Bußcharakter besitzt.

Dieser einfachere Gottesdienst wird auch im Fall der Wiederverheiratung zu Lebzeiten des früheren Ehegatten vollzogen, da die orthodoxe Kirche die Möglichkeit der Ehescheidung kennt. Sie nimmt Rücksicht darauf, dass eine Ehe auch scheitern kann. Eine Wiederverheiratung wird dann um des Heiles des einzelnen willen durch Außerkraftsetzung eines im Allgemeinen bindenden Gesetzes im Einzelfall ermöglicht.

Diese unterschiedliche Praxis beider Kirchen führt im Einzelfall zu einer Reihe von Problemen, die hier in Kürze nicht behandelt werden können. Deshalb sollen die Brautleute Rücksprache mit den Seelsorgern halten.

Für unsere Kirchen kann der hier beschriebene Weg, den die jeweils andere Kirche beschreitet, Anlass sein, den gemeinsamen Ausgangspunkt und das Ziel der christlichen Ehe vertieft zu erkennen. Er erfordert eine Reihe weiterer Klärungen im ökumenischen Geist, um die noch vorhandenen kirchen-rechtlichen Schwierigkeiten zu überwinden und zu einer stärkeren Berücksichtigung des Eherechts der jeweils anderen Kirche zu finden. Er ermöglicht es uns jedoch bereits jetzt, Impulse aus der Schwesterkirche aufzunehmen, um gemeinsam die Ehe zu schützen und somit Gottes Willen in der Welt zu tun.

Vorbereitung und Feier der Trauung

Rechtzeitig vor der beabsichtigten Hochzeit sollten die Brautleute Kontakt mit ihren jeweils zuständigen Pfarrern aufnehmen und mit ihnen über den Ehewunsch sprechen. Dieses Gespräch kann von beiden Pfarrern gemeinsam geführt werden. Auf jeden Fall aber sollten die beiden Geistlichen Kontakt miteinander aufnehmen.

Im Traugespräch werden die Brautleute auf den Sinn der christlichen Ehe hingewiesen und mit den kirchlichen Voraussetzungen vertraut gemacht.

In einem Traugespräch mit dem katholischen Pfarrer werden beide Partner darauf hingewiesen, dass sie die sittliche Verpflichtung haben, ihren als wahr erkannten Glauben und die Zugehörigkeit zu ihrer Kirche auch ihren Kindern zu vermitteln, für die sie verantwortlich sind. Der katholische Partner verspricht, sich nach Kräften darum zu bemühen, die Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen, soweit das in seiner Ehe möglich ist. Er bestätigt diese Bereitschaft durch seine Unterschrift; der orthodoxe Partner nimmt von diesem Versprechen Kenntnis. Auch der orthodoxe Pfarrer wird seinerseits auf die Notwendigkeit der Taufe und christlichen Erziehung der Kinder hinweisen; dies wird aber in der orthodoxen Kirche üblicherweise nicht schriftlich festgehalten. Beide Pfarrer gehen dabei von der Treue der Brautleute zur eigenen Kirche aus.

Weiterhin erörtern sie mit den Brautleuten auch die möglichen Formen der Trauung.

Wenn eine entsprechende Genehmigung des zuständigen (katholischen) Bischofs vorliegt, wird der orthodoxe Traugottesdienst von der katholischen Kirche als gültige Eheschließung anerkannt. Für den orthodoxen Partner ist er üblicherweise die allein gültige Form.

Findet die Trauung in der katholischen Kirche statt, so ist es ratsam, sie – wie in der orthodoxen Kirche üblich – im Rahmen eines Wortgottesdienstes zu feiern. Zwar ist für unsere beiden Kirchen die Feier der heiligen Eucharistie Mittelpunkt des christlichen Lebens; die Tatsache jedoch, dass es noch nicht möglich ist, gemeinsam das Sakrament der heiligen Kommunion zu empfangen, kann gerade bei diesem Anlass als eine besondere Belastung empfunden werden.

Eine „Doppeltrauung“ d. h. ein Traugottesdienst sowohl in der katholischen als auch in der orthodoxen Kirche ist nicht zulässig. Sie wäre im Grunde eine Missachtung der anderen Kirche und ihrer Sakramente.

Ebenfalls ist auch eine gemeinsame kirchliche Trauung, fälschlicherweise oft „ökumenische Trauung“ genannt, zwischen katholischen und orthodoxen Brautleuten nicht möglich. Es ist aber – in Form einer freien Übereinkunft – möglich, zur katholischen bzw. orthodoxen Feier der Trauung den jeweils anderen Pfarrer einzuladen, z. B. ein Gebet zu sprechen oder eine Ansprache zu halten. Auf jeden Fall sollte er über die erfolgte Trauung informiert werden, um sie in den Kirchenbüchern festzuhalten.

Pastorale Möglichkeiten

Miteinander glauben

Zu den größten Geschenken, die Eheleute einander machen können, gehört die wechselseitige Hilfe zum Glauben und zu seiner Vertiefung. Die Ehe zwischen Christen ist wesenhaft Glaubensgemeinschaft.

Zum gegenseitigen Austausch gehören auch Gespräche über religiöse Fragen. Grundlage solcher Gespräche wird das Bemühen um das gemeinsame, vertiefte Verständnis der Heiligen Schrift und der gelebten Wirklichkeit des Glaubens in beiden Kirchen sein. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, sich über die jeweils andere Kirche authentisch zu informieren.

All dies kann dazu beitragen, den eigenen Glauben bewusster zu erfahren und den Glauben des Ehepartners besser zu verstehen.

Miteinander beten

Wesentlicher Ausdruck unseres Glaubens ist das Gebet. Das Beten in der Familie (Gebet der Eheleute miteinander und mit den Kindern) schöpft aus der gemeinsamen Glaubensüberlieferung (Vaterunser, Glaubensbekenntnis, Morgen- und Abendgebete, Tischgebete usw.). Insbesondere die Mitfeier der orthodoxen bzw. der katholischen Gottesdienste kann zur Vertiefung des gemeinsamen Glaubens und der Gemeinschaft der Familie führen. Das Gefühl des Fremden und Unbekannten kann einer Erfahrung der Zusammengehörigkeit weichen. So werden beide Ehepartner in den Gottesdiensten der Schwesterkirche heimisch werden; sie werden sie verstehen und schätzen und in wachsendem Maß innerlich mitvollziehen können.

Miteinander die Kinder in das christliche Leben einführen

Durch das Sakrament der Taufe wird das Kind in Christus und seine Kirche eingegliedert. Dies geschieht in einer der beiden Kirchen und in ihrem Ritus. Die Vorbereitung auf die Taufe, zu der die Wahl des Namens, aber auch das Vertrautmachen mit dem entsprechenden Ritus gehören, kann Zeichen des gemeinsamen christlichen Zeugnisses sein.

Zu dieser Vorbereitung der Taufe gehört ebenso die Wahl des Paten (oder der Patin). Er muss der Kirche angehören, in der die Taufe gespendet wird, da er in besonderer Weise für die religiöse Erziehung seines Patenkindes Verantwortung trägt. Findet die Taufe in der katholischen Kirche statt, so lässt diese einen orthodoxen Christen als zweiten Taufpaten neben dem katholischen Paten zu. Eine solche Möglichkeit ist in der orthodoxen Kirche nicht gegeben, da in ihr üblicherweise nur ein Pate mitwirkt.

Was in der Taufe gnadenhaft empfangen wird, muss in der christlichen Erziehung der Kinder entfaltet werden. Diese wird umso wirksamer und glaubwürdiger, je deutlicher die Übereinstimmung der Eltern im christlichen Glauben zutage tritt.

Von besonderer Bedeutung ist die Stärkung und Vertiefung des Taufbewusstseins bei den Kindern. Die Erinnerung an die Taufe und den Namenspatron durch die Feier des Namenstages ist eine Tradition unserer Kirchen, die lebendig gehalten werden sollte.

Miteinander den gemeinsamen Glauben bezeugen

Das gemeinsame christliche Zeugnis sollte in der Ausstattung der Wohnung, etwa anhand von Kreuz und Ikonen, sichtbar werden. Ebenso wird die Feier der Feste und Festzeiten des Kirchenjahres verbindende Erfahrung und gemeinsames Zeugnis sein. Hierzu gehören auch die Feste der Familie und die Pflege des christlichen Brauchtums. Die Erfahrung der Gemeinsamkeit im Glauben wird insbesondere dann Hilfe sein, wenn die Familie Leid erfährt.

Durch regelmäßige Kontakte zu den Seelsorgern beider Gemeinden, durch Mitwirkung in den Gemeinden und Teilnahme an Gesprächskreisen und der ökumenischen Arbeit am Ort und darüber hinaus kann eine solche Ehe zu einem Zeichen ökumenischer Hoffnung werden.

Zwar können die Ehepartner die noch bestehenden Probleme zwischen der orthodoxen und der katholischen Kirche nicht lösen, und sie spüren auch oft den Schmerz der Trennung. Ihre gemeinsame Erfahrung des Glaubens führt jedoch dazu, dass sie im zunächst Fremden das Gemeinsame entdecken, die Familie als „Kirche im kleinen“ erleben und auf diese Weise auch zur wachsenden Gemeinschaft der Kirchen beitragen.

Ehen zwischen orthodoxen und katholischen Christen