Regional Dialogues: 2005
Das Sakrament der Weihe: Bischof – Priester – Diakon

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Eine theologisch-pastorale Handreichung

I. Einleitung

1. Zu den wichtigsten Vollzügen des christlichen Lebens, die der Gemeinschaft der Gläubigen mit Gott und untereinander sowie ihrer Heiligung dienen, gehören die Sakramente (Mysterien) der Kirche. Diese bilden zentrale Gesprächsthemen der griechisch-orthodoxen und der römisch-katholischen Kirche in Deutschland, die sich als Schwesterkirchen verstehen. Unsere Gemeinsame Kommission befasste sich bisher mit den Sakramenten der Eingliederung in die Kirche (Taufe und Myronsalbung/Firmung) und mit denen der Heilung (Buße und Heilige Ölung). Außerdem beschäftigte sie sich mit dem Thema der Ehe zwischen orthodoxen und katholischen Christen und mit der Gemeinschaft der Heiligen. Unter Berücksichtigung der beiden liturgischen Traditionen und insbesondere der Eucharistie der einen Kirche, die unsere Kommission anfangs (1989) als gemeinsame Grundlage behandelt hat, wendet sie sich diesmal dem Priestertum zu. Dieses besondere kirchliche Dienstamt ist mit dem Mysterium der Eucharistie zutiefst verbunden. Diesem Thema widmete sich bereits die Internationale orthodox-katholische Dialogkommission und verabschiedete 1988 im finnischen Valamo das Dokument „Das Weihesakrament in der sakramentalen Struktur der Kirche, insbesondere die Bedeutung der apostolischen Sukzession für die Heiligung und die Einheit des Volkes Gottes.“ Dieser Text bildet eine wichtige Grundlage für unsere Ausführungen.

II. Theologische Grundlegung

2. Jesus berief bereits zu seinen Lebzeiten die „Zwölf“ in seine besondere Nachfolge. Auch als Erstzeugen seiner Auferstehung fiel ihnen zusammen mit anderen Auferstehungszeugen, die ebenfalls zum Kreis der Apostel (Gesandte) Jesu Christi zu zählen sind, bei der Verkündigung der mit Jesus angebrochenen Gottesherrschaft und bei der damit verbundenen Sammlung des endzeitlichen Gottesvolkes eine führende Rolle zu. Darüber hinaus forderte Jesus diese Gesandten und künftigen Hirten seiner Kirche zu einer Grundhaltung auf: „Wer bei euch groß sein will, der soll der Diener (diakonos) aller sein“ (Mk 10,43). Jesus begründete damit ein wesentliches Grundprinzip der kirchlichen Dienstämter: die Grundhaltung der in Liebe geübten Dienstbereitschaft. Wies Jesus damit rein irdisches Machtdenken zurück, so stattete Er als auferstandener Herr seine Apostel durchaus mit Vollmacht (exousia) aus; denn Er erteilte ihnen ausdrücklich die Sendung, in seinem Namen die Frohe Botschaft (evangelion) in Wort und Sakrament zu verkünden und zur Verwirklichung dieses Auftrags Gemeinden zu gründen. Auf dieser Grundlage nahm das kirchliche Dienstamt im Laufe der Kirchengeschichte differenzierte Gestalt an.

3. In der Urkirche trat neben den Aposteln eine Vielfalt von Diensten, Ämtern und Gaben hervor (vgl. Röm 12,6–8; 1 Kor12,4–11.28–30; Eph 4,11). Aus diesen entwickelten sich im Laufe des 2. Jahrhunderts die hierarchisch geordneten Stufen des Diakonats, Presbyterats und Episkopats. So berichtet bereits Klemens von Rom († um 101), dass die Apostel „nach vorausgegangener Prüfung im Geiste ihre Erstlinge zu Episkopen und Diakonen für die künftigen Gläubigen“ eingesetzt haben (1 Clem. 42,4). An anderer Stelle ist bei ihm von Episkopen und Presbytern die Rede, „die untadelig der Herde Christi in Demut dienten“ und „untadelig und fromm die Opfer darbrachten“ (1 Clem. 44,3 f.). Hegesipp, eine wichtige altkirchliche Persönlichkeit aus Palästina, bezeugt schließlich um 160 die Gemeinden von Rom und Korinth als Ortskirchen, in denen „ein Bischof auf den anderen folgte“, weshalb das dortige kirchliche Leben „der Lehre des Gesetzes, der Propheten und des Herrn“ entsprach (Hegesipp, zitiert nach Eusebius von Cäsarea, h.e. 4,22,3). Historisch lässt sich der zeitlich zwischen diesen Zeugnissen abgelaufene Prozess der Differenzierung der Ämter und Dienste im Einzelnen nicht vollständig rekonstruieren. Die orthodoxe und die römisch-katholische Kirche verstehen das Ergebnis dieses Prozesses aber als geistgewirkt und halten daher daran fest.

4. Die Apostel, ihre Nachfolger und alle für Christus gewonnenen Gläubigen gehören aufgrund der Tatsache, dass sie in Gottes Gemeinschaft leben, Gottes „heiligem Volk“ an und bilden miteinander eine „königliche Priesterschaft“ (1 Petr 2,9; vgl. Ex 19,6). Das Volk Gottes umfasst folglich Laien und Kleriker gleichermaßen. Sie alle bilden als Getaufte die Kirche in ihrer sichtbaren Gemeinschaft. Kleriker nennt man in ihr jene Christen, die vom Herrn wie die Apostel zu einem spezifischen Dienst am gläubigen Volk berufen sind. Ihnen kommt eine besondere Teilhabe am Priestertum Christi zu, welche ihnen in der Weihe zum Diakon, Priester und Bischof verliehen wird.

5. Jedes dieser Dienstämter geht von Gott dem Vater aus und ist insbesondere mit der Person Jesu Christi verbunden, der selbst vom Vater gesandt (Joh 8,42; 10,36; 17,3) und vom Heiligen Geist als Messias (Christus) geoffenbart ist (Lk4,18.21). Als Sohn Gottes ist Er nämlich der Apostel (Gesandte) Gottes schlechthin (Hehr 3,1) und überhaupt derjenige, der als Hoherpriester des Neuen Bundes (Hebr 2,17; 3,1; 4,14; 5,5.10; 10,21) wirkt. Im Unterschied zum erblichen Priesteramt der alttestamentlichen Zeit ist Jesus Christus der vollkommene Priester des Neuen Bundes; Er löst das in den Priesterfamilien weitergegebene Priestertum ab, das in der ersten Phase der Heilsgeschichte einen pädagogischen und vorbereitenden Charakter besaß. Weil Jesus Christus wahrer Gott und wahrer Mensch ist, ist Er nämlich die einzige Person, in der die Verbindung zwischen Gott und dem Menschen vollkommen verwirklicht ist. „Er will, dass alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen. Denn: Einer ist Gott, Einer auch Mittler zwischen Gott und den Menschen: der Mensch Christus Jesus“ (1 Tim 2,4 f.; vgl. Hebr 9,15; 12,24). „Jetzt aber ist Ihm ein um soerhabenerer Priesterdienst übertragen worden, weil Er auch Mittler eines besseren Bundes ist, der auf bessere Verheißungen gegründet ist“ (Hebr 8,6; vgl. auch 7,22; 9,15; 13,20).

6. Die Kirche ist wiederum vom Herrn dazu berufen, als Gemeinschaft der Gläubigen die Nachfolge Christi und seiner Apostel anzutreten. Durch die treue Bewahrung und die lebendige Weitergabe des Glaubens in Schrift und Tradition sowie durch die Teilhabe am apostolischen Amt wahrt sie daher ihre Apostolizität. Wesentlich ist dabei die apostolische Sukzession der Bischöfe, insofern ihre Gemeinschaft die Sendungsvollmacht der gesamten Kirche und die Einheit aller Christen in der Lehre der Apostel verkörpert. Durch Handauflegung und Weihegebet tritt der Bischof in die apostolische Sukzession ein, die in einem unlösbaren Zusammenhang mit der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft umfassenden Gemeinschaft der Heiligen (communio sanctorum) steht. „Die apostolische Sukzession bedeutet also viel mehr als eine bloße Übertragung von Amtsgewalt [von Person zu Person]. Sie ist Nachfolge in einer [Orts]Kirche, welche Zeuge des apostolischen Glaubens ist und in Gemeinschaft steht mit den anderen Kirchen, die ihrerseits Zeugen desselben apostolischen Glaubens sind“ (Das Geheimnis der Kirche und der Eucharistie im Licht des Geheimnisses der Heiligen Dreifaltigkeit, Dokument von München 1982, Nr. II, 4). Durch die Weihe wird der Bischof zugleich in das Kollegium der Bischöfe eingegliedert. Dadurch „wird der Bischof, nachdem er ordiniert ist, in seiner [Orts]Kirche der Gewährsmann der Apostolizität, ihr Vertreter in der Gemeinschaft der Kirchen, ihr Band zu den anderen Kirchen“ (Dokument von Valamo, Nr. 47).

7. Das sakramentale Dienstamt in seiner dreistufigen Ausprägung gehört zum Wesen der Kirche. Die Eingliederung der dazu Berufenen in die Gemeinschaft der Geistlichen geschieht durch die sakramentale Weihe. Für diese ist nach orthodoxem und römisch-katholischem Verständnis bei allen drei Stufen das vom Bischof jeweils gesprochene Bittgebet um die Ausgießung des Heiligen Geistes und um die für das jeweilige Amt benötigten Gnadengaben grundlegend. Ebenso konstitutiv ist bei der Diakonen- und Priesterweihe die Handauflegung des zelebrierenden Bischofs und bei der Bischofsweihe in der Regel die Handauflegung mindestens dreier Bischöfe auf das Haupt des zu Weihenden (vgl. 18).

8. Das Priestertum ist also mit anderen Worten die durch die Weihe verliehene bleibende Prägung der Bischöfe und Priester mit der göttlichen Kraft und Vollmacht, so dass sie dazu befähigt werden, das Heilswerk des menschgewordenen Gottessohnes auf Erden zu vergegenwärtigen und „in der Mitte der Kirche sowohl die Liebe Gottes in Christus zu uns durch Wort und Sakrament zu repräsentieren, wie die Liebesgemeinschaft der Menschen mit Gott und unter sich zu fördern und aufzubauen“ (Zweite Römische Bischofssynode (1971), Der priesterliche Dienst, Nr. 7,6). Diese Geistlichen stehen in der Nachfolge der Apostel und haben als Hirten, Priester und Lehrer die Aufgabe, das ihnen von Jesus Christus anvertraute Heilswerk fortzusetzen und das gläubige Volk Gottes zum ersehnten Ziel der Erlösung hinzuführen. Auch für sie gilt, was Irenäus von Lyon († um 200) nach der beispielhaften Würdigung der ersten zwölf römischen Bischöfe über diese resümiert: „Das ist die Ordnung und das die Sukzession, in der die Überlieferung in der Kirche, die von den Aposteln herkommt, und die Verkündigung der Wahrheit auf uns gekommen sind. Und das ist der schlagendste Beweis dafür, dass es ein und derselbe lebenspendende Glaube ist, der in der Kirche seit der Zeit der Apostel bis heute aufbewahrt und in Wahrheit überliefert worden ist“ (Irenäus von Lyon, haer. 3,3,3).

9. Die Feier der Göttlichen Liturgie oder Eucharistie bildet die Mitte des priesterlichen Dienstes. „Weil gerade in der Eucharistiefeier die Kirche sich in ganzer Fülle darstellt, erscheint auch im Vorsitz der Eucharistiefeier die Rolle des Bischofs und des Priesters in vollem Licht“ (Dokument von Valamo, Nr. 34). In der Göttlichen Liturgie oder Eucharistie vergegenwärtigt nämlich der Bischof als Vorsteher der eucharistischen Versammlung seiner Ortskirche bzw. der von ihm beauftragte Priester den Erlöser Jesus Christus durch die Verkündigung (Kerygma) des Evangeliums und durch die Darbringung seines Leibes und Blutes. „So verwirklicht die Eucharistie die Einheit der christlichen Gemeinde. [...] Im Geist tritt sie über die Geschichte hinweg mit der großen Versammlung der Apostel, der Märtyrer, der Zeugen aus allen Zeiten, die um das Lamm versammelt sind, in Verbindung“ (Dokument von Valamo, Nr. 36).

10. Wenn man auch in der orthodoxen und römisch-katholischen Kirche von der Teilhabe aller drei Stufen am Weiheamtüberzeugt ist, so zeigt sich dennoch ein Unterschied im Hinblick auf die liturgischen Funktionen des Diakons. Dieser steht zwar in beiden Traditionen im Dienst des Kultes, des Wortes und der Liebe und dient „als Bindeglied zwischen ihnen [dem Bischof und dem Priester] und der Versammlung der Gläubigen“ (Dokument von Valamo, Nr. 41). Während jedoch dem orthodoxen Diakon als Gehilfen des Bischofs und Priesters keine autonome liturgische Funktion oder Segensvollmacht zukommt, kann der römisch-katholische Diakon neuerdings im Auftrag des Bischofs selbständig Wortgottesdienste (z. B. den Begräbnisgottesdienst) feiern, den sakramentalen Segen erteilen, die Taufe spenden oder bei der Eheschließung assistieren (Lumen Gentium 29).

11. In der Frage der Frauenordination stimmen die orthodoxe und die römisch-katholische Kirche in ihrer Haltung überein. Beide Kirchen halten an der alleinigen Weihe von Männern fest, indem sie sich auf die urkirchliche Tradition berufen. Diese gemeinsame Einstellung der beiden Schwesterkirchen ist gleichzeitig mit der Überzeugung verbunden, dass die Frau dem Mann an Würde gleich ist. Diese Hochschätzung der Frau in beiden Kirchen manifestiert sich z. B. in der besonderen Verehrung der Gottesmutter und vieler heiliger Frauen sowie in der Ausübung maßgeblicher kirchlicher Berufe, Dienste und Aufgaben durch Frauen.

12. Feste gemeinsame Überzeugung der orthodoxen und der römisch-katholischen Kirche ist die hohe Wertschätzung der drei Stufen des kirchlichen Amtes und ihre Unverzichtbarkeit für die Kirche, denn „ohne diese ist von Kirche nicht die Rede“ (Ignatius von Antiochien, Trall. 3,1). Folglich gibt es „keine Kirche ohne die vom Geist erweckten Ämter. Es gibt kein Amt ohne die Kirche, d.h. außerhalb und oberhalb der Gemeinschaft“ (Dokument von Valamo, Nr. 5).

III. Gestalt und Bedeutung des Weiheritus in den beiden Kirchen

13. Der orthodoxe und römisch-katholische Weiheritus für Diakone, Priester und Bischöfe besitzt im Wesentlichen die gleiche Struktur und wird in beiden Kirchen innerhalb der Eucharistiefeier vollzogen. Der liturgische Rahmen und die Verbindung des Amtes mit der Eucharistie werden durch die Wandmalereien des orthodoxen Altarraums deutlich, auf denen der Hohepriester Jesus Christus als „der Darbringende und der Dargebrachte, der Empfangende und der Austeilende“ (Chrysostomos-Liturgie) den Aposteln seinen Leib und sein Blut reicht.

14. Die Weihe (Cheirotonia) von Bischof, Priester und Diakon in der orthodoxen Kirche unterscheidet sich von der Segnung (Cheirothesia) der niederen Stufen des Hypodiakons und des Lektors. Ebenso kennt die römisch-katholische Kirche einen deutlichen Unterschied zwischen der Weihe des Bischofs, Priesters und Diakons und der mit einer Segnung verbundenen Beauftragung des Lektors und des Akolythen.

15. Das Weihesakrament selbst wird in beiden Kirchen auf unterschiedliche Weise in die Eucharistiefeier integriert. Die römisch-katholische Weihe aller drei Klerusstufen findet zwischen dem Wortgottesdienst und der Eucharistiefeier, also vor dem Hochgebet (Anaphora) statt. Die orthodoxen Weihen werden hingegen an drei verschiedenen Stellen der Göttlichen Liturgie vollzogen, nämlich kurz vor der Kommunion für den Diakon, vor der Anaphora für den Priester und vor den Schriftlesungen für den Bischof; so kommt hier die ekklesiologische Bedeutung der jeweiligen Stufe deutlich zum Ausdruck. Dieser rituellen Differenzierung entspricht auf römisch-katholischer Seite die Überreichung eines Evangeliars an den Diakon, einer Hostienschale mit Brot und eines Kelches mit Wein an den Priester und eines Evangeliars und der bischöflichen Insignien an den Bischof.

16. In beiden Kirchen sind Klerus und Volk an den Weiheriten beteiligt. Eine der charakteristischsten Stellen und zugleich Ausdruck dieser Teilnahme an der orthodoxen Weihe ist die laute feierliche Zustimmung des versammelten Volkes zur trefflichen Wahl des Neugeweihten durch den Zuruf „würdig“ (axios). Im römisch-katholischen Weihegottesdienst wird die Zustimmung des Volkes folgendermaßen in den Ritus integriert: Ein vom Bischof beauftragter Priester beantwortet die Frage des Bischofs nach der Würdigkeit der Weihekandidaten mit folgenden Worten: „Das Volk und die Verantwortlichen wurden befragt; ich bezeuge, dass sie für würdig gehalten werden.“ Auf das anschließende Erwählungswort des Bischofs folgt dann die Zustimmung aller Gläubigen durch den Ruf „Dank sei Gott, dem Herrn“ oder eine ähnliche Formulierung (Die Weihe des Bischofs, der Priester und der Diakone. Pontifikale 1, Freiburg-Basel-Wien 1994, S. 74 und 126).

17. Bei der Bischofsweihe wird dem Kandidaten in beiden Kirchen als Zeichen seiner künftigen Lehrvollmacht das Evangeliar auf das Haupt gelegt. Außerdem wird dem geweihten römisch-katholischen Bischof neben den auch in der Orthodoxie üblichen Insignien von Mitra (Bischofskrone) und Stab noch der seine tiefe Bindung an die Kirche kennzeichnende Ring überreicht. Schließlich bringt der zu weihende orthodoxe Bischof seine Bindung an den tradierten Glauben sowie seinen priesterlichen Auftrag durch das laute Sprechen des nizäno-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses und weiterer bekenntnisartiger Gebete zum Ausdruck. Auch der römisch-katholische Bischof verspricht, „das von den Aposteln überlieferte Glaubensgut, das immer und überall in der Kirche bewahrt wurde, rein und unverkürzt weiterzugeben“ (Die Weihe des Bischofs, der Priester und der Diakone. Pontifikale 1, Freiburg-Basel-Wien 1994, S. 53).

18. Im Hinblick auf den kollegialen Charakter des Episkopats stimmen beide Kirchen darin überein, dass bei der Weihe eines neuen Bischofs mehrere Bischöfe mitwirken sollen. Dieser altkirchliche Brauch bedeutet die Eingliederung des Geweihten in das Bischofskollegium. Beide Kirchen sehen daher für den Vollzug der Bischofsweihe in der Regel mindestens drei Bischöfe vor (Ökumenisches Konzil von Nizäa (325), Can. 4; Codex Iuris Canonici (1983), Can. 1014). Jeder Bischof wird bei seiner Weihe einer bestimmten Diözese zugeordnet. Darüber hinaus kennt die orthodoxe Ekklesiologie aufgrund des ostkirchlichen Synodalsystems bei der Bischofsweihe allerdings keinen notwendigen Akt des Oberhaupts der betreffenden Kirche. Dagegen setzt die römisch-katholische Kirche für die rechtmäßige Weihe eines Bischofs einen besonderen, durch eine Urkunde beglaubigten Ernennungsakt des Bischofs von Rom voraus (Die Weihe des Bischofs, der Priester und der Diakone. Pontifikale 1, Freiburg-Basel-Wien 1994, 25; vgl. Codex Ions Canonici(1983), Can. 382 §§ 3,4).

19. Bei der römisch-katholischen Priesterweihe legen die anwesenden Priester dem Neugeweihten nach dem weihenden Bischof ebenfalls die Hände auf. Diese schon im frühen 3. Jahrhundert bezeugte Handlung (Traditio Apostolica 7), verstanden als Zeichen der Gemeinschaft mit dem Bischof und untereinander, ist in der Orthodoxie zwar unbekannt. Doch wird auch der orthodoxe Weihekandidat zum Zeichen der kollegialen Gemeinschaft von zwei Klerikern seiner künftigen Weihestufe vor den weihenden Bischof geführt.

20. Eine weitere Differenz stellt die in der römisch-katholischen Kirche erlaubte Vielzahl der gleichzeitig zu weihenden Kandidaten dar, während die orthodoxe Kirche ausschließlich einzelne Bischofs-, Priester- oder Diakonenweihen kennt.

21. Beim Vollzug des Weihesakraments in der römisch-katholischen Kirche erhält der Bischof oder Priester nach der durch Handauflegung und Gebet gespendeten Weihe eine Salbung mit Heiligem Chrisam als ausdeutendes Zeichen der in der Weihe durch den Heiligen Geist empfangenen Gnade. In diesem Sinne legt der orthodoxe Bischof bei allen drei Weihestufen schon während der Handauflegung und des Gebetes den Rand seines Omophorions (bischöfliche Stola) als Zeichen der in der Weihe empfangenen Gnade auf das Haupt des Weihekandidaten, der im Falle einer Bischofs- oder Priesterweihe vor dem Altartisch seine beiden Knie, im Falle einer Diakonenweihe nur sein rechtes Knie beugt. In der römisch-katholischen Kirche beugen die Weihekandidaten aller drei Stufen stets beide Knie. Trotz dieses kleinen Unterschieds kommt durch diese Kniebeugung in beiden Kirchen zum Ausdruck, dass die Weihegnade ein göttliches Geschenk darstellt, das vom Weihekandidaten in einer ehrfürchtigen und bittenden Haltung von Gott zu empfangen und wachsam zu bewahren ist.

22. Im Osten wie im Westen dürfen bereits geweihte Geistliche nicht mehr heiraten. Bezüglich der Heiratsmöglichkeit vor der Weihe beschritten die beiden Kirchen aber unterschiedliche Wege. Abgesehen von den Ständigen Diakonen müssen in der römisch-katholischen Kirche alle Weihekandidaten ledig sein und „den Willen haben, den Zölibat, um des Himmelreiches willen‘ (Mt 19,12) beizubehalten“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1579). Obwohl der freiwillige Priesterzölibat auch in der Orthodoxie geachtet wird, herrscht hier eine differenziertere Ordnung: Die Diakone und Priester können verheiratet sein, und nur das Bischofsamt setzt seit früher Zeit die Ehelosigkeit voraus. Während diese unterschiedlichen Zugangsweisen zum Klerus früher Anlass zu gegenseitiger Polemik boten, werden sie heute gegenseitig anerkannt.

23. Trotz ihrer jahrhundertelangen Trennung und Entfremdung stellen die orthodoxe und die römisch-katholische Kirche die Gültigkeit der Weihe in der jeweils anderen Kirche nicht in Frage. Aufgrund der in beiden Kirchen gewahrten apostolischen Sukzession begegnen sie vielmehr den Bischöfen, Priestern und Diakonen der jeweils anderen Kirche mit vollem Respekt.

Das Sakrament der Weihe: Bischof – Priester – Diakon