International Dialogue: Alexandria 2023
Synodalität und Primat im zweiten Jahrtausend und heute

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Einleitung

0.1 Als Ergebnis einer sorgfältigen Untersuchung von Synodalität und Primat im ersten Jahrtausend stellte das Chieti-Dokument fest: „Von frühester Zeit an existierte die eine Kirche als viele Ortskirchen. Die Gemeinschaft (koinonia) des Heiligen Geistes (vgl. 2 Kor 13,13) wurde sowohl innerhalb jeder Ortskirche als auch in den Beziehungen zwischen ihnen als eine Einheit in der Vielfalt erfahren. Unter der Führung desselben Geistes (vgl. Joh 16,13) entwickelte die Kirche Ordnungsstrukturen und verschiedenartige Praktiken, die ihrem Wesen als ‚ein Volk, das in der Einheit des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes verbunden ist‘, entsprachen“ (Dokument von Chieti, Nr. 2, cit. Cyprian, De orat. Dom. 23; PL 4, 536).

0.2 Das Band der Einheit zeigte sich in „den vielfachen Versammlungen von Bischöfen in Konzilien oder Synoden, um gemeinsam Fragen von Lehre (dogma, didaskalia) und Praxis zu diskutieren“ (Chieti, Nr. 11). Auf universaler Ebene wurde die Communio durch die Zusammenarbeit zwischen den fünf Patriarchaten gefördert, geordnet nach einer taxis (vgl. Chieti, Nr. 15). Trotz vieler Krisen wurde die Einheit des Glaubens und der Liebe durch die Praxis vonSynodalität und Primat aufrechterhalten (vgl. Chieti, Nr. 20). 

0.3 Das vorliegende Dokument betrachtet die bewegte Geschichte des zweiten Jahrtausends in vier Zeitabschnitten. Es bemüht sich, so weit wie möglich eine gemeinsame Lesart dieser Geschichte zu bieten, und gibt Orthodoxen und Katholiken eine willkommene Gelegenheit, sich einander an verschiedenen Stellen auf dem Weg zu erklären, um so das gegenseitige Verständnis und Vertrauen zu fördern, die wesentliche Voraussetzungen für die Versöhnung zu Beginn des dritten Jahrtausends sind. Abschließend zieht das Dokument Lehren aus der untersuchten Geschichte. 

1. Von 1054 bis zum Konzil von Florenz (1438-1439)

1.1 Zu Beginn des zweiten Jahrtausends wurden Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen Ost und West durch kulturelle und politische Faktoren noch verschärft. Die Exkommunikationen im Jahr 1054 verschlimmerten die Entfremdung zwischen Ost und West. Die östliche und die westliche Kirche bemühten sich, ihre Einheit wiederherzustellen. Durch die Kreuzzüge und insbesondere die Eroberung Konstantinopels durch den vierten Kreuzzug (1204) wurde der Bruch von 1054 jedoch bedauerlicherweise vertieft.

1.2 Der sogenannten Gregorianischen Reform, benannt nach Papst Gregor VII. (1073-1085), gelang es, der systematischen Ernennung von Bischöfen und Äbten durch weltliche Mächte ein Ende zu setzen. Kanonische Wahlen wurden wieder eingeführt, sodass Domkapitel ihre Diözesanbischöfe und Klöster ihren Abt wählten. Gleichzeitig zielte die Reform darauf ab, moralische Missbräuche in der Kirche und in der Gesellschaft im Westen zu bekämpfen. Dieser Reformprozess wurde vom Papsttum durch die traditionellen römischen Lokalsynoden geleitet. Mittlerweile erstreckte sich die Macht des Papstes zunehmend auf die weltliche Sphäre, da es Gregor sogar gelang, Kaiser Heinrich IV. abzusetzen. Die Verantwortung des Römischen Stuhls, die westliche Kirche vor fremder Einmischung und inneren Missbräuchen zu schützen, wurde immer stärker betont.

1.3 Dementsprechend wurde eine mehr juridische Ekklesiologie entwickelt. Die „Falschen Dekretale“ (9. Jh.) und die Konstantinische Schenkung (wahrscheinlich 8. Jh.), die fälschlicherweise für authentisch gehalten wurden, betonten die zentrale Stellung des Papstes in der lateinischen Kirche. Die neuen Bettelorden im 13. Jahrhundert, wie die Franziskaner und Dominikaner, die von der bischöflichen Autorität befreit waren, förderten die Auffassung, dass dem Papsttum dieSeelsorge der gesamten Kirche anvertraut sei.

1.4 Nach dem Investiturstreit des späten 11. und frühen 12. Jahrhunderts lieferte sich die Kirche einen weiteren großen Kampf mit weltlichen Mächten um die Führung der westlichen christlichen Welt. Innozenz III. (1198-1216) festigte die Auffassung vom Papst als Haupt, der die gesamte Kirche leitet. Als Nachfolger Petri hatte der Papst die Fülle der Macht (plenitudo potestatis) und die Sorge für alle Kirchen (sollicitudo omnium ecclesiarum). Die einzelnen Bischöfe waren gerufen, an seiner Sorge teilzuhaben (in partem sollicitudinis), indem sie sich um ihre eigenen Diözesen kümmerten.

1.5 Trotz der Lehrentwicklung des römischen Primats war Synodalität zu dieser Zeit immer noch offensichtlich. Die Päpste regierten weiterhin die lateinische Kirche mit der römischen Synode, die die Bischöfe der römischen Provinz und die in Rom anwesenden Bischöfe versammelte. Die Synode trat normalerweise zweimal im Jahr zusammen. Probleme wurden angesprochen und von allen Teilnehmern frei diskutiert. Die endgültige Entscheidung traf der Papst als Primus. Es gibt keinen Beweis dafür, dass der Papst an ein Votum gebunden war, aber es gibt auch keinen Beweis dafür, dass der Papst gegen den Rat seiner Synode eine endgültige Entscheidung traf.

1.6 Im Laufe des 12. Jahrhunderts wurde die Rolle der römischen Synode nach und nach durch das Konsistorium, die Versammlung der Kardinäle, ersetzt. Kardinäle waren Mitglieder des römischen Klerus, sieben von ihnen waren Bischöfe der suburbikarischen Sitze der Provinz Rom. Der Papst beriet sich regelmäßig mit dem Konsistorium. Mit den Dekreten von 1059 und 1179 erhielt das Kardinalskollegium das alleinige Recht, den Papst zu wählen. Die Tatsache, dass die Kardinäle suburbikarische Bischöfe waren oder einen römischen Priester- oder Diakonen-Titel trugen, unterstrich die Tatsache, dass die Kirche von Rom und nicht irgendeine andere Körperschaft berechtigt ist, ihren Bischof zu wählen.

1.7 Im Westen gab es Provinzsynoden, aber die Päpste beriefen auch Generalkonzile ein, wie die vier Laterankonzile (1123, 1139, 1179, 1215), die die Reform der Kirche im Westen fortsetzten. In der Konstitution 5 des Vierten Laterankonzils (1215) heißt es, dass „die römische Kirche ... nach der Verfügung des Herrn den Vorrang der ordentlichen Gewalt über alle anderen Kirchen hat, insofern sie die Mutter und Lehrerin [mater et magistra] aller Christusgläubigen ist“. Dasselbe Konzil rief die Griechen auf, „sich wie gehorsame Söhne der heiligen römischen Kirche, ihrer Mutter, zu fügen, damit es eine Herde und einen Hirten gebe“ (Konst. 4). Dieser Aufruf wurde nicht angenommen.

1.8 Diese Periode päpstlicher Vorherrschaft fiel mit den Kreuzzügen zusammen, die zunächst durch einen Appell des byzantinischen Kaisers in seinem Konflikt mit den Seldschuken ausgelöst wurden, sich aber zu einem heftigen Gegensatz zwischen Lateinern und Griechen entwickelten. Als Ergebnis des ersten Kreuzzugs (1095-1099) wurden in Antiochia (1098) und in Jerusalem (1099) anstelle oder parallel zu den griechischen Patriarchaten ein lateinischer Patriarch und eine lateinische Hierarchie eingesetzt. Der dritte Kreuzzug (1189-1192) setzte eine lateinische Hierarchie auf Zypern ein (1191) und hob entgegen den Kanones die Autokephalie der Kirche von Zypern auf. Die griechischen Bischöfe, deren Zahl von 15 auf nur noch vier reduziert war, wurden gezwungen, der römischen Kirche zu gehorchen und den jeweiligen lateinischen Bischöfen einen Eid zu schwören.

1.9 Der vierte Kreuzzug (1204) führte zur Plünderung von Konstantinopel und zur Errichtung paralleler lateinischer Hierarchien in den verbleibenden alten Bischofssitzen der griechischen Kirche. Obwohl er den Venezianern abriet, Konstantinopel zu erobern, ernannte Papst Innozenz III. in der Folgezeit einen lateinischen Patriarchen sowohl in Konstantinopel als auch in Alexandria. Die Beschlüsse des Vierten Laterankonzils (1215) wurden insbesondere den Kirchen von Jerusalem und Zypern auferlegt. Das Prinzip, wonach die „Griechen“ ihre liturgischen Rituale beibehalten konnten, aber den Bischof von Rom als ihr Haupt anerkennen und ihn kommemorieren mussten, wurde vor allem auf Zypern praktiziert (vgl. die lateinischen Synoden von Limassol, 1220, und von Famagusta, 1222, und die Bulla Cypriavon Papst Alexander IV., 1260). In vielen Fällen wurde der griechische Klerus, der von nun an der lateinischen Kirche zugerechnet wurde, gezwungen, an lateinischen liturgischen Handlungen teilzunehmen. Die Atmosphäre verschlechterte sich durch die polemische Haltung von Theologen, die östliche Gebräuche als „Irrtümer der Griechen“ oder sogar als „Irrtümer der schismatischen Griechen“ anprangerten.

1.10 Trotz dieser Prüfungen gab es im Osten immer noch Menschen, die gute kirchliche Beziehungen pflegten und sich für die Wiederherstellung der Einheit einsetzten. Große Patriarchen mit tiefem theologischem Verständnis, wie Philotheos Kokkinos (um 1300-1379), ein Schüler von Gregor Palamas, prüften die Möglichkeit, ein ökumenisches Konzil einzuberufen, das eine Lösung für die Spaltungen bieten würde.

1.11 Während des zweiten Jahrtausends funktionierte die konziliare Institution im Osten gemäß den kanonischen Grundsätzen des Apostolischen Kanons 34, wonach der Patriarch von Konstantinopel als protos und die in Konstantinopel anwesenden Bischöfe an den Sitzungen der Endemousa-Synode teilnahmen. Mit der Endemousa-Synode brachte die Kirche eine Form der permanenten Synodalität zum Ausdruck, bei der die in Konstantinopel anwesenden Patriarchen des Ostens oder ihre Vertreter und andere Bischöfe vom Patriarchen von Konstantinopel zusammengerufen wurden, um synodale Entscheidungen zu treffen.

1.12 Nach der Wiederherstellung des Byzantinischen Reiches in Konstantinopel im Jahr 1261 war es möglich, die gegenseitigen Beziehungen wieder aufzubauen. Tatsächlich proklamierte das Zweite Konzil von Lyon (1274) einen Unionsakt, der das zuvor von Papst Clemens IV. (1267) geforderte und von Kaiser Michael VIII. Palaiologos (im Februar 1274) unterzeichnete Glaubensbekenntnis enthielt, in dem lateinische Behauptungen über den Hervorgang des Heiligen Geistes, den päpstlichen Primat und andere strittige Punkte (z. B. Fegefeuer, Azymen) akzeptiert wurden. Es wurde bestätigt, dass die römische Kirche „summum plenumque principatum [den höchsten und vollen Primat]“ über die gesamte Kirche habe und dass der Nachfolger Petri „plenam potestatem [Vollmacht]“ erhalten habe, um sie zu leiten, wobei die anderen Bischöfe gerufen seien, seine Fürsorge zu teilen. Dieses Bekenntnis wurde von der Kirche von Konstantinopel im Jahr 1285 abgelehnt.

1.13 Im 14. Jahrhundert kam es im Osten zum Hesychasten-Streit, der von Barlaam, einem Mönch aus Kalabrien, ausgelöst wurde. Die Mönche des Berges Athos beauftragten den heiligen Gregor Palamas, auf die Herausforderungen des Barlaam zu antworten. Im 14. Jahrhundert verteidigten vier Synoden in Konstantinopel (1341, 1347, 1351 und 1368)die Unterscheidung zwischen dem Wesen und der ungeschaffenen Energie Gottes, die der heilige Gregor Palamas auf der Grundlage von Kirchenvätern wie dem heiligen Basilius von Caesarea und dem heiligen Maximus Confessor entwickelt hatte. Diese Ereignisse zeigen, dass die Praxis der Synodalität im Osten fortgesetzt wurde.

1.14 Im 14. und 15. Jahrhundert war ein radikaler Wandel im politischen Bereich zu beobachten, der der weltlichen Vorherrschaft des Papstes ein Ende setzte. Der Versuch von Papst Bonifatius VIII. (1294-1303), in der Bulle Unam Sanctam (1302) die päpstliche Vormachtstellung in der weltlichen Ordnung erneut zu bekräftigen, wurde vom König von Frankreich gewaltsam abgelehnt, was dem päpstlichen Anspruch, die Welt politisch zu regieren, ein Ende setzte. Auf diesen Vorfall folgte wenige Jahre später das Exil des Papsttums in der französischen Stadt Avignon, wo die Päpste siebzig Jahre lang unter der Kontrolle der französischen Monarchie lebten.

1.15 Das Chaos, das sich aus der Wahl von zwei und dann drei Päpsten ergab, löste in der westlichen Kirche ein tiefes Trauma aus. Um die Krise zu lösen, wurde ein allgemeines Konzil in Konstanz (1414-1418) einberufen. Dieses Konzil, an dem nicht nur Bischöfe und Äbte, sondern auch Vertreter politischer Gremien teilnahmen, entwickelte in seinem Dekret Haec sancta (1415) die These, dass die höchste Autorität in der Kirche einem allgemeinen Konzil zusteht, verstanden als Versammlung von Bischöfen und weltlichen Mächten, im Gegensatz zur Autorität des Papstes. Diese These ist als „Konziliarismus“ bekannt. Der Konziliarismus untergrub die kanonische Rolle des Primas in der Synode und gefährdete die Freiheit der Kirche. Er betonte die neue Idee, dass ein Konzil alle Kategorien der christlichen Gesellschaft „repräsentieren“ sollte, und dass ein solches Konzil, das alle zehn Jahre zusammentreten und dessen Beschlüsse der Papst ausführen sollte, die Kirche leiten würde. Die kirchliche Praxis von Synodalität wurde somit durch die säkulare Vorstellung der Körperschaftsvertretung in Frage gestellt, ein Konzept, das aus dem säkularen römischen Recht stammt und kollektiven Körperschaften Rechtspersönlichkeit verleiht.

1.16 Die Schwächung der päpstlichen Autorität bot Staaten die Gelegenheit, ihre Kontrolle über die Kirche im Westen zu vergrößern. Der römische Stuhl war gezwungen, Konkordate zu unterzeichnen, die das Recht politischer Mächte anerkannten, an der Ernennung von Bischöfen teilzuhaben. Ein Beispiel für eine solche Vereinbarung ist die Pragmatische Sanktion von Bourges (1438), die den Konziliarismus befürwortete und den Boden für den Gallikanismus bereitete (siehe unten, 2.3). Konziliarismus wurde auf dem Fünften Laterankonzil (1512-1517) verurteilt und durch die Lehre des Ersten Vatikanischen Konzils (1869-1870) definitiv ausgeschlossen.

1.17 Das Konzil von Ferrara-Florenz (1438-1439) trat zusammen, während die von Papst Eugen IV. (1431-1447) abgelehnte konziliaristische Versammlung von Basel (1431-1449) noch tagte. Beide westliche Parteien luden den Kaiser und den Patriarchen von Konstantinopel ein, aber in Übereinstimmung mit der Pentarchie beschlossen Kaiser und Patriarch, nicht nach Basel, sondern nach Ferrara und dann nach Florenz zu reisen, wo der Papst anwesend war. Es war auch zutreffend, dass unter dem Druck durch die Osmanen der Kaiser und der Patriarch, die westliche Militärhilfe benötigten, erkannten, dass der Papst in der Lage war, westliche Hilfe zugunsten von Konstantinopel zu beschaffen. Das Konzil befasste sich mit den Streitpunkten, die zwischen den beiden Kirchen aufgekommen waren, hauptsächlich: das Filioque, die Verwendung von Azymen für die Eucharistie, das Fegefeuer, die visio beatifica nach dem Tod und der päpstliche Primat. Die Unions-Bulle Laetentur coeli (1439), mit einer starken biblischen Einleitung, lobte Christus als Haupt und Eckstein der wiedervereinten Kirche.

1.18 Das Hauptziel der starken Aussagen von Florenz zum päpstlichen Primat war die Zurückweisung der konziliaristischen These von Basel. Das Konzil fuhr mit drei Bekräftigungen fort: „Der heilige Apostolische Stuhl [Rom] und der römische Pontifex haben den Primat über die ganze Welt“; „derselbe römische Pontifex ist der Nachfolger des seligen Petrus, … das Haupt der gesamten Kirche, der Vater und Lehrer aller Christen“; „ihm wurde, in der Person des seligen Petrus, von unserem Herrn Jesus Christus die volle Macht [plenam potestatem] gegeben, die gesamte Kirche zu nähren, zu leiten und zu regieren [pascendi, regendi ac gubernandi]“. Diese Bekräftigungen wurden von den Griechen unter drei Bedingungen akzeptiert, die in das Dekret aufgenommen wurden: a) Hinzufügung der Klausel, „wie es auch in den Akten der ökumenischen Konzile und in den heiligen Kanones enthalten ist“; b) Erwähnung der anderen patriarchalen Sitze der Pentarchie; und c) die Wahrung der Privilegien und Rechte der Patriarchen (Denzinger-Schönmetzer, Enchiridion symbolorum, definitionum et declarationum de rebus fidei et morum, DS, 1307-1308).

1.19 In Bezug auf all die strittigen Fragen stellte das Konzil fest, dass die Unterschiede in der Formulierung der Lehre oder der kanonischen Praxis die Einheit des Glaubens nicht berührten. Die Union wurde von den Griechen unter dem Druck der Umstände unterzeichnet und anschließend von der griechischen Kirche nicht rezipiert. Sie wurde offiziell vom Konzil von Konstantinopel 1484 unter Beteiligung der vier östlichen Patriarchate abgelehnt: „Mit diesem vorliegenden synodalen Tomos stürzen wir das in Florenz einberufene Konzil, zusammen mit seiner Definition [der Unionsbulle] und den darin enthaltenen Propositionen, und wir erklären durch diesen Tomos, dass das Konzil von Florenz null und nichtig ist“ (Melloni-Paschalidis, Conciliorum Oecumenicorum Generaliumque Decreta, IV/1, 227).

2. Von der Reformation bis zum 18. Jahrhundert

2.1 Zwei wichtige neue Entwicklungen beeinflussten das Verhältnis zwischen Synodalität und Primat im 16.-18. Jahrhundert: die protestantische Reformation und die zwischen Rom und verschiedenen östlichen Kirchen geschlossenen Unionen. Der Aufstieg des Protestantismus führte zu Kontakten mit dem Osten und sogar zu Hoffnungen auf eine Vereinigung, zumindest in der Anfangsphase ihrer Begegnung, obwohl er den Westen weiter spaltete. In dieser schwierigen Zeit wurde im Osten immer noch Synodalität praktiziert, und die Beschlüsse mehrerer damals abgehaltener Synoden zeigen, welches die theologischen Probleme waren, die Römische Katholiken, Orthodoxe und Protestanten trennten. Das Phänomen der Unionen wurde von den Orthodoxen als eine Wunde und eine Bedrohung erfahren, als Ursache für weitere Spaltungen im Osten und als eine Form des Proselytismus.

2.2 Die Einwände der Reformatoren wurden auf dem Konzil von Trient (1545-1563) aufgegriffen, das Konzil gab aber keine Definition des Primats. Ein Konsens über die Bedeutung des Primats und die Rechte des Primas war nicht zu erreichen; episkopale Gegentendenzen erwiesen sich als zu stark, insbesondere in Frankreich. Während in einigen Teilen der lateinischen Kirche weiterhin die Wahl der Bischöfe durch Domkapitel praktiziert wurde, wurde vorgeschrieben, dass Provinzsynoden eingerichtet werden sollten und eine Liste mit drei Namen nach Rom geschickt werden sollte, damit der Papst Bischöfe auswählen und ernennen konnte (Sitzung XXIV; Decretum de Reformatione, can.1). Nach Trient übernahm das Papsttum die Führung bei den tridentinischen Reformen, und die römisch-katholische Kirche wurde in Bezug auf Lehre, Liturgie und Missionstätigkeit zunehmend zentralisiert. Das Papsttum war ein wichtiger Schwerpunkt in der Kontroverse mit dem Protestantismus über den wahren Glauben, und auf lange Sicht wurde die päpstliche Autorität in der nachtridentinischen Zeit gestärkt. Das Papsttum und das Bekenntnis dazu wurden zu einem Kennzeichen römisch-katholischer konfessioneller Identität gegenüber dem Protestantismus. Die Bemühungen von alten und neuen Orden (z. B. der Jesuiten) um die tridentinische Reform und um humanistische Bildung und Mission in der Gegenreformation stärkten die Autorität des Papsttums.

2.3 Provinzialsynoden zur Umsetzung der tridentinischen Reformen fanden in Italien (z. B. Mailand, 1566), im Deutschen Reich (z. B. Salzburg, 1569), in Frankreich (ab 1581) und im polnisch-litauischen Commonwealth (Piotrków, 1589) statt. Unter politischem Druck strebten die römisch-katholischen Bischöfe vieler Reiche nach größerer Autonomie in Bezug auf den päpstlichen Primat. Diese episkopalistischen Tendenzen (z. B. Gallikanismus in Frankreich, Febronianismus in Deutschland) setzten sich weiterhin für den Konziliarismus ein. Die Französische Revolution führte schließlich zum Sturz des Ancien Régime und zur Zerstörung der Staatskirche, was letztlich die Bindungen zwischen der Kirche in Frankreich und Rom stärkte, da nach dem Zusammenbruch der alten Ordnung nur noch das Papsttum die Autorität hatte, die Kirche neu zu organisieren (vgl. das Konkordat mit Frankreich von 1801 und den Wiener Kongress von 1814-1815).

2.4 Das juristische Millet-System ordnete alle im Osmanischen Reich lebenden Orthodoxen, ohne Rücksicht auf ethnische Erwägungen, dem Rum-Millet zu, das in kirchlichen und zivilen Angelegenheiten vom Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel abhängig war. Dies unterstrich dessen bereits von der kanonischen Ordnung her bekannte zentrale Stellung innerhalb der orthodoxen Kirche und stärkte seine Bedeutung gegenüber den anderen alten Patriarchaten. Trotz dieser neuen Situation blieb der Geist der Synodalität erhalten. Der ökumenische Patriarch berief Konzile ein, um Fragenauf synodale Weise zu lösen, wie das Konzil von Konstantinopel (1593), um den Patriarchen-Titel zu bestätigen, der zuvor dem Metropoliten von Moskau verliehen worden war; das Konzil von Iasi (1642), um über das Glaubensbekenntnis des Metropoliten von Kiev, Peter Mohyla, zu entscheiden; und die beiden großen Konzile von Konstantinopel (1638, 1642). Weitere Synoden wurden in Konstantinopel (1672, 1691) und von Patriarch Dositheus in Jerusalem (1672) einberufen, auf denen das dem ökumenischen Patriarchen Kyrillos Loukaris zugeschriebene Glaubensbekenntnis verurteilt wurde.

2.5 Ab dem späten 16. Jahrhundert erschienen sowohl von östlichen als auch von westlichen Autoren polemische Werke, insbesondere zum Thema der päpstlichen Oberhoheit. In der Folge wurde die Frage des päpstlichen Primats in östlichen Synodal-Entscheidungen, Glaubensbekenntnissen und kanonischen Kommentaren entweder polemisch oder apologetisch thematisiert. 

2.6 Zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert wurden verschiedene Unionen zwischen Ostkirchen und Rom geschlossen. Die Beweggründe für diese Unionen waren immer umstritten. Ein aufrichtiger Wunsch nach der Einheit der Kirche darf nicht außer Betracht gelassen werden. Religiöse und politische Faktoren waren häufig miteinander verflochten. Die Unionen erscheinen oft als Versuche, misslichen Situationen vor Ort zu entfliehen. Einige Ruthenen schlossen sich Romin der Zeit des polnisch-litauischen Staates auf der Synode von Brest (1596) an. Weitere Unionen ereigneten sich in Kroatien (1611), Uzhorod (1646), Siebenbürgen (1700-1701) und Serbien (1777). Albanisch sprechende Orthodoxe, die Ende des 15. Jahrhunderts nach der türkischen Eroberung nach Süditalien geflohen waren, traten anschließend in Communio mit Rom. Im Jahr 1724, als der Patriarchensitz von Antiochien vakant war, wählte die Gemeinde in Damaskus einen katholiken-freundlichen Patriarchen, der den Namen Kyrill VI. annahm und 1729 vom Papst anerkannt wurde, wodurch die melkitisch-katholische Kirche entstand. Auch mit anderen Kirchen kam es zu Unionen.

2.7 Zu Beginn des 18. Jahrhunderts führte Zar Peter I. (1689-1725) Reformen in Russland insgesamt und in der Kirche ein. Das Patriarchat wurde abgeschafft (bis 1917) und ein Heiliger Synod unter der Leitung eines Staatsbeamten, des Oberprokurors, regierte die Kirche. Bei der Umstrukturierung der Kirchenverwaltung folgte Peter protestantischen Modellen. Synodale Strukturen herrschten vor, allerdings stark unter dem Einfluss des Staates.

3. Entwicklungen des 19. Jahrhunderts

3.1 Nach der Französischen Revolution und den Napoleonischen Kriegen war die Lage der römisch-katholischen Kirche in Europa prekär. Die neuen politischen Regime, selbst die wiederhergestellten Monarchien, waren säkulare Staaten, die beanspruchten, die Kontrolle über die Kirche zu behalten, so wie es die früheren Regime getan hatten. Ein Beispiel dafür war das französische Konkordat von 1801. Um staatliche Eingriffe in kirchliche Angelegenheiten zu vermeiden, übernahm das Papsttum später die Lehre von der Kirche als "vollkommener Gesellschaft", was bedeutete, dass die Kirche eine unabhängige, autonome und souveräne Gesellschaft in ihrem eigenen Kompetenzbereich ist, so wie der Staat in weltlichen Angelegenheiten souverän ist. Die Kirche nahm für sich in Anspruch, mit einem originären Rechtssystem ausgestattet zu sein, d. h. nicht vom Staat abgeleitet oder von ihm verliehen.

3.2 Die Enzyklika „In Suprema Petri Apostoli Sede“ (1848) von Papst Pius IX. betonte, dass „die höchste Autorität der römischen Päpste“ im Osten immer anerkannt wurde, und rief die Orthodoxen dazu auf, zur Gemeinschaft mit dem Stuhl Petri zurückzukehren. Die orthodoxen Patriarchen von Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem reagierten und gaben 1848 ihre patriarchale und synodale Enzyklika heraus, in der sie unter anderem gegen die päpstliche Oberhoheit argumentierten.

3.3 1868 veröffentlichte Papst Pius IX. einen Brief, in dem er alle orthodoxen Bischöfe zum Ersten Vatikanischen Konzil einlud, eine Einladung, die jedoch abgelehnt wurde. Der Ökumenische Patriarch Gregor VI. sagte der päpstlichen Delegation, die den Brief überbrachte, dass die Anwesenheit orthodoxer Bischöfe beim Konzil „eine Erneuerung von alten theologischen Streitigkeiten bedeuten würde, die Meinungsverschiedenheiten verschärfen und alte Wunden wieder aufreißen würde“. Für Patriarch Gregor war die Hauptursache der Meinungsverschiedenheit die Art der Autorität des Papstes.

3.4 Im 19. Jahrhundert war die orthodoxe Kirche mit einer Verschärfung des Nationalismus und sogar mit der Absicht konfrontiert, diesen in die Struktur der kirchlichen Organisation zu integrieren. Das Große Konzil, das 1872 in Konstantinopel abgehalten wurde, verurteilte Ethnophyletismus, anlässlich des bulgarischen Schismas. Mit dem Zerfall des Osmanischen Reiches führten nationale Emanzipationsbewegungen zur Bildung von Nationalstaaten auf dem Balkan. Um die eucharistische Einheit der Kirche in dieser neuen Situation zum Ausdruck zu bringen und zu fördern, gewährte das Ökumenische Patriarchat den Kirchen Griechenlands (1850), Serbiens (1879) und Rumäniens (1885) gemäß der kanonischen Tradition einen Tomos der Autokephalie, und diese Kirchen wurden in die Diptychen aufgenommen. 

3.5 Das Erste Vatikanische Konzil fand zwischen 1869 und 1870 statt und es brachte zwei Dokumente hervor: Pastor Aeternus (1870) über die Kirche, in dem Primat und Unfehlbarkeit des Papstes definiert wurden, und Dei Filius (1870) über den katholischen Glauben. Zwischen Katholiken und Orthodoxen ist es zu großen Spannungen hinsichtlich der Lehre des Konzils über das Papsttum gekommen. Zwei Punkte sollten beachtet werden: Erstens nannte das erste Vaticanum Pastor Aeternus seine „erste“ dogmatische Konstitution über die Kirche Christi, weil ihr eine weitere, Tametsi Deus, folgen sollte, die sich ausführlicher mit den Bischöfen und der Kirche als Ganzes befassen sollte. Das Konzil wurde jedoch wegen des Ausbruchs des Deutsch-Französischen Krieges vertagt, und der Entwurf dieses zweiten Dokuments wurde nie diskutiert. Das Konzil ließ somit seine Ekklesiologie unausgewogen; seine dogmatische Lehre über das Papsttum wurde weder durch eine Lehre über den Episkopat ergänzt noch durch eine umfassendere Lehre über die Kirche kontextualisiert. Zweitens war die Lehre von Pastor Aeternus stark von den Verhältnissen der Kirche im Westeuropa des 18. und 19. Jahrhunderts beeinflusst, wo es ein Wiederaufleben des Konziliarismus in Form des Gallikanismus und Febronianismus (siehe oben, 2.3) gab, der die Autonomie der Nationalkirchen förderte, und eine damit einhergehende Tendenz seitens der Staaten, die Kirche ihnen unterzuordnen. Die Lehre des Konzils über den Primat und die universale Jurisdiktion des Papstes war eine Antwort auf die wahrgenommene Bedrohung der Einheit und Unabhängigkeit der Kirche.

3.6 Obwohl Pastor Aeternus lehrte, dass der Papst die ordentliche und unmittelbare bischöfliche Jurisdiktion über diegesamte Kirche hat, betonte es dennoch, dass die Vollmacht jedes Bischofs vom Papst „bejaht, gestärkt und geschützt“ wird, und bekräftigte, dass „das Band der Einheit“ der Kirche eines der „Communio und des Bekenntnisses desselben Glaubens“ sei (DS 3060-3061). Darüber hinaus bestand die darauffolgende Erklärung der deutschen Bischöfe im Jahr 1875, die von Papst Pius IX. feierlich approbiert wurde, entgegen bestimmten Interpretationen der Konzilslehre darauf, dass Papsttum und Episkopat beide „von göttlicher Einsetzung“ seien (DS 3115).

3.7 In Bezug auf die Unfehlbarkeit definierte das Konzil nicht die persönliche Unfehlbarkeit des Papstes, sondern seine Fähigkeit, unter bestimmten Bedingungen den Glauben der Kirche unfehlbar zu verkünden (DS 3074), und als es sagte, dass solche ex cathedra Definitionen „unabänderlich aus sich, nicht aber aufgrund der Zustimmung der Kirche [ex sese, non autem ex consensu ecclesiae]“ seien, trennte es den Papst nicht von der Gemeinschaft und dem Glauben der Kirche, sondern erklärte, dass solche Definitionen keiner weiteren Ratifizierung bedürfen. Dies war eine spezifische Antwort auf den 4. gallikanischen Artikel von 1682, in dem es hieß, dass das Urteil des Papstes „nicht unabänderlich ist, zumindest bis zur Zustimmung der Kirche“.

3.8 Das erste Vaticanum verstärkte die in der westlichen Ekklesiologie nach dem vierten Laterankonzil vorherrschende Tendenz, die besagte, dass die Universalkirche Vorrang vor den Ortskirchen hatte und eine eigene Struktur über letzteren besaß. Der Papst war nicht einfach der Bischof der Ortskirche von Rom, sondern der Hirte der gesamten Kirche. Der Papst hatte die Jurisdiktion über die gesamte Kirche, während die Bischöfe die Jurisdiktion über ihre jeweilige Herde hatten.

3.9 Die Lehre des ersten Vaticanums über den päpstlichen Jurisdiktionsprimat und die Unfehlbarkeit wurde von einigen römischen Katholiken abgelehnt, die daraufhin die Altkatholische Kirche gründeten. Die Lehre rief auch eine gewisse Reaktion der katholischen Ostkirchen hervor, die sie jedoch letztendlich akzeptierten.

3.10 Die Lehre des ersten Vaticanums über den päpstlichen Jurisdiktionsprimat über die gesamte Kirche und die päpstliche Unfehlbarkeit wurde von der Orthodoxen Kirche als unannehmbar betrachtet. Eine solche Ekklesiologie stellt für die Orthodoxen eine schwerwiegende Abweichung von der kanonischen Tradition der Kirchenväter und der ökumenischen Konzilien dar, da sie die Katholizität der einzelnen Ortskirchen verdeckt. Nach dem ersten Vaticanum führten die Orthodoxen unter anderem folgende Argumente an: dass das Haupt der ganzen Kirche kein sterblicher, sündiger Mensch ist, sondern der sündlose und unsterbliche Gottmensch Christus; dass der heilige Petrus weder ein Monarch noch ein Mächtiger war, sondern der erste unter den Aposteln; dass die Jurisdiktion jedes Patriarchen geographisch durch die heiligen Kanones bestimmt wird und dass keiner die Jurisdiktion über die Kirche als Ganzes hat. In der Frage der Unfehlbarkeit vertrat die Orthodoxe Kirche auch die Auffassung, dass die Unfehlbarkeit der Kirche als Ganzes zukommt, wie sie in den vom gesamten Volk Gottes rezipierten Konzilien zum Ausdruck kommt. Es muss zugegeben werden, dass diese Argumente oft polemisch und nicht historisch-kritisch vorgebracht wurden.

3.11 Das Apostolische Schreiben Orientalium Dignitas (1894) von Papst Leo XIII. erkannte die eigenen Rechte aller katholischen Ostkirchen an und zeigte eine respektvolle Haltung gegenüber den östlichen Traditionen. In seiner Enzyklika Praeclara Gratulationis (1895) lud er alle Orthodoxen zur Union mit der Kirche von Rom ein, unter der Bedingung, dass sie den päpstlichen Jurisdiktionsprimat anerkennen. Der Ökumenische Patriarch Anthimus VII. und die um ihn versammelte Synode verfassten 1895 ein patriarchales und synodales Schreiben, in dem sie ihre entschieden negative Meinung zum Uniatismus als Methode zur Bekehrung orthodoxer Christen zum Ausdruck brachten. Sie lehnten auch die Einladung von Papst Leo ab.

4. Das 20. und 21. Jahrhundert: Ressourcement und Annäherung

4.1 Im 20. Jahrhundert führten die biblischen, patristischen und liturgischen Bewegungen dazu, dass der Lehre der Bibel und der Kirchenväter sowie der Liturgie größere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Die römisch-katholisch-orthodoxen Beziehungen haben von dieser gemeinsamen Rückbesinnung auf die Quellen (Ressourcement) profitiert.

4.2 Der Begriff sobornost' wurde im Russland des 19. Jahrhunderts von einer Gruppe orthodoxer Denker, den so genannten Slawophilen, als Reaktion auf die von Zar Peter I. 1721 eingesetzte staatlich kontrollierte Heilige Synode entwickelt (vgl. 2.7, oben). Das Wort leitet sich von sobor ab, was im Kirchenslawischen eine kirchliche "Zusammenkunft" oder "Versammlung" oder "Synode" bedeutet. Im Glaubenssymbol wird das griechische Wort katholikèn im Kirchenslawischen mit sobornuyu übersetzt. Die Slawophilen meinten mit sobornost' eine der ganzen Kirche innewohnende Eigenschaft: ihre Katholizität und die Teilnahme aller Getauften am Leben der Kirche. Die Ideevon sobornost' ist in der Vorbereitung, der Zusammensetzung und den Entscheidungsprozessen des Moskauer Konzils (1917-1918), an dem alle Teile der Kirche beteiligt waren, offensichtlich. Obwohl sie kritisiert wurde, insbesondere weil sie zu sehr von einem kollektivistischen Ideal beeinflusst war und die kirchliche Hierarchie nicht angemessen anerkannte, hatte sobornost' einen wichtigen Einfluss auf die Ekklesiologie, sowohl auf die orthodoxe als auch auf die römisch-katholische Ekklesiologie, wegen ihres mehr konziliaren Verständnisses der Kirche als communio (vgl. auch Dokument von Ravenna, 5).

4.3 Im 19. Jahrhundert förderte die Tübinger Schule im Westen das Konzept der Kirche als Gemeinschaft (communio) durch eine Rückbesinnung auf die patristische Tradition. Diese Idee drückt die Überzeugung aus, dass das Leben der Kirche von oben kommt und dass die Kirche durch die Gnade des Heiligen Geistes ein Abbild der Heiligen Dreifaltigkeit (ecclesia de Trinitate) ist. Sie war eine Grundlage für die Erneuerung der ekklesiologischen Reflexion vor allem im 20. Jahrhundert. In einem solchen Verständnis der Kirche gibt es sowohl Einheit als auch Vielfalt, wie in der Heiligen Dreifaltigkeit, und dies trifft für die Kirche auf verschiedene Weisen zu. Die Kirche als Ganzes ist der Leib Christi, in dem jedes Glied durch den Geist zum Wohl des Leibes begabt ist und alle durch das Band der Liebe miteinander verbunden sind (vgl. 1Kor 12-13). Die Gemeinschaft der Heiligen (sancti) kommt durch die Gemeinschaft der heiligen Gaben (sancta) zustande (vgl. 1Kor 10,16-17). Die eine Kirche nimmt auch die Gestalt einer Gemeinschaft von Ortskirchen an, in denen jeweils die eine universale Kirche präsent ist, so dass es zu einer gegenseitigen Einwohnungzwischen der Orts- und der Universalkirche und zwischen den Ortskirchen selbst kommt.

4.4 Eines der wichtigsten Ergebnisse des Ressourcement im 20. Jahrhundert ist die „eucharistische Ekklesiologie“, die die für die Feier der Eucharistie um ihren Bischof versammelte Ortskirche als Manifestation der gesamten Kirche ansieht (vgl. Ignatius, Smyrn. 8) und als Ausgangspunkt und zentralen Fokus ekklesiologischer Reflexion. Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) lehrte, dass eine solche Zusammenkunft/Versammlung „die hauptsächliche Offenbarungder Kirche“ ist (Sacrosanctum Concilium 41) und dass das eucharistische Opfer „die Quelle und der Höhepunkt des gesamten christlichen Lebens“ ist (Lumen Gentium 11; vgl. Sacrosanctum Concilium 10). Die Bedeutung der Ortskirche wurde weiter hervorgehoben, als es hieß: „ein Bischof, mit der Fülle des Sakraments der Weihe ausgezeichnet, ist ‚Verwalter der Gnade des höchsten Priestertums‘, besonders in der Eucharistie, die er selbst darbringt oder darbringen lässt und durch die die Kirche beständig lebt und wächst“ (Lumen Gentium 26). Das Heilige und Große Konzil der Orthodoxen Kirche auf Kreta (2016) stellte fest, dass „die Tradition der Apostel und Väter“ immer „die untrennbare Beziehung zwischen dem gesamten Mysterium der göttlichen Ökonomie in Christus und dem Geheimnis der Kirche betonte und auch zwischen dem Geheimnis der Kirche und dem Geheimnis der heiligen Eucharistie, die im sakramentalen Leben der Kirche durch das Wirken des Heiligen Geistes beständig bestätigt wird“ (Enzyklika I, 2). Gleichfalls stellte es fest, dass „jede Ortskirche, wenn sie die heilige Eucharistie darbringt, die örtliche Gegenwart und Manifestation der einen heiligen katholischen und apostolischen Kirche ist“ (Botschaft, 1). Diese beiden bedeutenden Konzile bedürfen sorgfältiger Betrachtung.

4.5 An der Wende zum 20. Jahrhundert stand die orthodoxe Kirche vor vielen Herausforderungen – zum Beispiel im Hinblick auf die Beziehungen zu anderen Christen, Proselytismus, Säkularisierung und Ethnophyletismus –, die das Ökumenische Patriarchat dazu veranlassten, eine engere Zusammenarbeit zwischen den autokephalen orthodoxen Kirchen anzustreben. Im Jahr 1902 sandte der Ökumenische Patriarch Joachim III. eine patriarchale und synodale Enzyklika an die autokephalen orthodoxen Kirchen, in der er sie um ihre Meinung zu einer Vielfalt von Themen bat, um panorthodoxe Einheit zu fördern. Die Kirchen reagierten positiv. Im Jahr 1920 veröffentlichte die Heilige Synode des Ökumenischen Patriarchats eine Enzyklika mit dem Titel „An die Kirchen Christi überall“, in der sie zu einer engeren interchristlichen Kommunikation und Zusammenarbeit aufrief. Das Ökumenische Patriarchat berief 1923 auch eine panorthodoxe Konferenz in Konstantinopel ein und organisierte anschließend ein panorthodoxes Treffen im Vatopedi-Kloster auf dem Berg Athos (1930), das bereits Themen aufführte, die in die Tagesordnung des Heiligen und Großen Konzils aufgenommen werden sollten. Diese Bemühungen wurden vor allem durch den Zweiten Weltkrieg unterbrochen.

4.6 Der Ökumenische Patriarch Athenagoras berief panorthodoxe Konferenzen ein (Rhodos 1961, 1963 und 1964; Chambésy, Genf 1968), die die Tagesordnung des Heiligen und Großen Konzils festlegten. Eine Reihe vorkonziliarer Konferenzen wurde in Chambésy abgehalten, um die entsprechenden Dokumente vorzubereiten. In diesem Zusammenhang führten vier Synaxes der Primasse der autokephalen Orthodoxen Kirchen (Konstantinopel 2008 und 2014, Chambésy 2016 und Kreta 2016) zur Einberufung des Heiligen und Großen Konzils durch den Ökumenischen Patriarchen Bartholomäus mit einmütiger Zustimmung der Primasse der Orthodoxen Kirchen auf Kreta vom 19. bis 27. Juni 2016. Die Zusammenkunft des Heiligen und Großen Konzils zeigt, dass „Die Orthodoxe Kirche ihre Einheit und Katholizität ‚im Konzil‘ zum Ausdruck bringt. Konziliarität [d.h. Synodalität] durchdringt ihre Organisation, die Weise, Entscheidungen zu treffen und bestimmt ihren Weg‘ (Botschaft, 1).

4.7 Das Zweite Vatikanische Konzil behandelte neben anderen ekklesiologischen Themen die Frage, wie der Episkopat verstanden wird und in welcher Beziehung er zum Papstamt steht, was im ersten Vaticanum offengeblieben war. Das zweite Vaticanum integrierte und vervollständigte die Lehre des ersten Vaticanums, dass der Papst höchste und volle Autorität über die Kirche hat und dass er unter bestimmten Umständen unfehlbar den Glauben der Kirche verkünden kann, indem es sagte, dass das Bischofskollegium in Einheit mit seinem Haupt, dem Papst, ebenfalls diese beiden Vorrechte ausübt (Lumen Gentium 22 bzw. 25). So wurde ein größeres Gleichgewicht zwischen den Bischöfen und dem Papst hergestellt. Das Konzil bekräftigte erneut die Verantwortung der Bischöfe nicht nur für ihre eigenen Ortskirchen, sondern für die Kirche als Ganzes (Lumen Gentium 23), und es stellte besonders die Bedeutung eines ökumenischen Konzils heraus, wenn die Bischöfe zusammen mit dem Papst als „Lehrer und Richter des Glaubens und der Moral für die Universalkirche“ handeln (Lumen Gentium 25). Im Jahr 1965 setzte Papst Paul VI. die Bischofssynode als ein „ständiges Konzil von Bischöfen für die gesamte Kirche“ ein, repräsentativ für „den gesamten katholischen Episkopat“, die den Papst mit Rat und Information zur Seite steht (Apostolisches Schreiben, Apostolica Sollicitudo).

4.8 Im Januar 1964 trafen sich Papst Paul VI. und Patriarch Athenagoras auf dem Ölberg in Jerusalem. Am 7. Dezember 1965, dem vorletzten Tag des Zweiten Vatikanischen Konzils, hoben sie die gegenseitigen Anathemata von 1054 in einer gleichzeitigen Zeremonie im Vatikan und im Phanar auf. In ihrem Austausch während der 1960er-Jahre begannen Patriarch Athenagoras und Papst Paul VI. damit, die Terminologie von „Schwesterkirchen“ in Bezug auf die Kirche von Rom und die Kirche von Konstantinopel zu gebrauchen. Das zweite Vaticanum erkannte an, dass die östlichen Kirchen „wahre Sakramente besitzen, vor allem aber in der Kraft der apostolischen Sukzession das Priestertum und die Eucharistie“ (Unitatis Redintegratio 15) und drängte zu einem Dialog mit diesen Kirchen, wobei man die „vor der Trennung“ zwischen ihnen und dem Römischen Stuhl bestehenden Beziehungen beachtete (Unitatis Redintegratio 14).

4.9 Im Jahr 1995 sagte Papst Johannes Paul II.: „Wenn einer, der der Erste sein will, dazu gerufen ist, zum Diener aller zu werden, dann wird man aus dem Mut dieser Liebe den Primat der Liebe erwachsen sehen. Ich bitte den Herrn, dass Er vor allem mich selbst und die Bischöfe der katholischen Kirche zu konkreten Handlungen inspirieren möge, die von dieser inneren Sicherheit Zeugnis geben“ (Orientale Lumen 19). Er brachte auch eine Bereitschaft zum Ausdruck, „eine Form der Primatsausübung zu finden, die zwar keineswegs auf das Wesentliche ihrer Sendung verzichtet, sich aber einer neuen Situation öffnet“, und schlug eine Diskussion vor, besonders zwischen römisch-katholischen und orthodoxen Bischöfen und Theologen, über die Ausübung des Primats, „damit wir ganz offensichtlich miteinander die Formen finden können, in denen dieser Dienst einen von den einen und anderen anerkannten Dienst der Liebe zu verwirklichen vermag“ (Ut Unum Sint 95). Papst Benedikt XVI. und Papst Franziskus haben regelmäßig diese Einladung wiederholt, und beide haben sich oft berufen auf die Beschreibung des hl. Ignatius von Antiochien der Kirche von Rom als „den Vorsitz führend in Liebe [agape]“ (Ad Romanos, Prooemium).

4.10 Papst Franziskus hat betont, dass Synodalität „ein konstitutives Element der Kirche“ ist. Sein Wunsch nach „einer ganz und gar synodalen Kirche“ (Ansprache von Papst Franziskus, 50-Jahr-Feier der Errichtung der Bischofssynode, 17. Oktober 2015) ermutigt nachdrücklich die Suche nach einer wirksameren Synodalität in der römisch-katholischen Kirche. Er sagte: „Im Dialog mit den orthodoxen Brüdern haben wir Katholiken die Gelegenheit, mehr über die Bedeutung bischöflicher Kollegialität und über ihre Erfahrung von Synodalität zu lernen“ (Enzyklika Evangelii Gaudium, 2013, 246).

Schluss

5.1 Wesentliche Fragen erschweren ein authentisches Verständnis von Synodalität und Primat in der Kirche. Die Kirche wird nicht korrekt verstanden als Pyramide mit einem Primas, der von der Spitze aus regiert, aber sie wird auch nicht korrekt verstanden als Föderation von Kirchen, die sich selbst genügen. Unsere historische Untersuchung von Synodalität und Primat im zweiten Jahrtausend hat gezeigt, dass beide Sichtweisen unzureichend sind. Ebenso ist klar, dass für römische Katholiken Synodalität nicht bloß beratend ist, und für die Orthodoxen der Primat nicht nur ein Ehrentitel ist. Im Jahr 1979 sagten Papst Johannes Paul II. und der Ökumenische Patriarch Dimitrios: „Der Dialog der Liebe … hat den Weg zu einem besseren Verständnis unserer jeweiligen theologischen Positionen und so zu neuen Ansätzen der theologischen Arbeit und zu einer neuen Haltung in Bezug auf die gemeinsame Vergangenheit unserer Kirchenerschlossen. Diese Reinigung des kollektiven Gedächtnisses unserer Kirchen ist ein wichtiges Ergebnis des Dialogs der Liebe und eine unabdingbare Voraussetzung für künftige Fortschritte“ (Gemeinsame Erklärung vom 30. November 1979). Katholiken und Orthodoxe müssen diesen Weg weitergehen, um sich ein authentisches Verständnis von Synodalität und Primat im Lichte der „theologischen Prinzipien, kanonischen Bestimmungen und liturgischen Praktiken“ (Dokument von Chieti, 21) der ungeteilten Kirche des ersten Jahrtausends zu eigen zu machen.

5.2 Das Zweite Vatikanische Konzil eröffnete neue Perspektiven, indem es das Geheimnis der Kirche grundsätzlich als eines der Communio interpretierte. Heute gibt es zunehmend Bemühungen, Synodalität auf allen Ebenen in der römisch-katholischen Kirche zu fördern. Es gibt auch eine Bereitschaft, das, was man das patriarchale Amt des Papstes in der westlichen oder lateinischen Kirche nennen könnte, von seinem primatialen Dienst hinsichtlich der Communio aller Kirchen zu unterscheiden, was neue Möglichkeiten für die Zukunft bietet. In der orthodoxen Kirche werden Synodalität und Primat auf panorthodoxer Ebene gemäß der kanonischen Tradition durch die Abhaltung von Heiligen und Großen Konzilen praktiziert.

5.3 Synodalität und Primat müssen aus theologischer Sicht als „miteinander verbundene, komplementäre und untrennbare Wirklichkeiten“ (Chieti, 5) gesehen werden (Chieti, 4, 17). Rein historische Diskussionen reichen nicht aus. Die Kirche ist tief im Geheimnis der Heiligen Dreifaltigkeit verwurzelt, und eine eucharistische Communio-Ekklesiologie ist der Schlüssel zur Formulierung einer soliden Theologie der Synodalität und des Primats.

5.4 Die wechselseitige Abhängigkeit von Synodalität und Primat ist ein grundlegendes Prinzip im Leben der Kirche. Es ist wesentlich mit dem Dienst an der Einheit der Kirche auf lokaler, regionaler und universaler Ebene verbunden. Prinzipien müssen jedoch in bestimmten historischen Situationen angewandt werden, und das erste Jahrtausend bietet wertvolle Orientierung für die Anwendung des gerade erwähnten Prinzips (Chieti, 21). Was unter neuen Umständen erforderlich ist, ist dann eine neue und sachgemäße Anwendung desselben leitenden Prinzips.

5.5 Unser Herr betete, dass seine Jünger „alle eins sein mögen“ (Joh 17,21). Das Prinzip von Synodalität und Primat im Dienst der Einheit sollte aufgegriffen werden, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Kirche in unserer Zeit gerecht zu werden. Orthodoxe und Römische Katholiken sind bestrebt, Wege zu finden, um die Entfremdung und Trennung zu überwinden, die im zweiten Jahrtausend stattgefunden haben.

5.6 Nachdem wir zusammen die Geschichte des zweiten Jahrtausends reflektiert haben, erkennen wir an, dass eine gemeinsame Lektüre der Quellen die Praxis von Synodalität und Primat in der Zukunft inspirieren kann. Unter Beachtung des Auftrags unseres Herrn, einander zu lieben, wie er uns geliebt hat (Joh 13,34), ist es unsere christliche Pflicht, nach Einheit in Glauben und Leben zu streben.

Synodalität und Primat im zweiten Jahrtausend und heute